Police Department (PD), Sheriff's Department (SD),
Medical Department (MD), Federal Investigation Bureau (FIB)
Unternehmen
Mafia, Kartell, Straßengang, Bikergang
Zusatz: Eine Fraktion muss ein ausführliches Konzept schriftlich einreichen und genehmigt bekommen. Solange das Konzept nicht abschließend durch die Spielleitung angenommen wurde, gilt man als Gruppierung!
§ 1.0 Um eine Fraktion eröffnen zu können muss, eine Spielzeit von mindestens 3 Tage pro Spieler vorhanden sein und das bei mindestens 3 Spielern der Fraktion" -> Änderung auf 1,5 Tage mindestens (36 Stunden pro Spieler)
§ 1.1 Eine offizielle, illegale Fraktion muss aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen und darf maximal aus 15 Mitgliedern bestehen.
§ 1.2 Ein Blood-Out ist nur möglich, wenn es zuvor einen Blood-In gab.
Nach einem Blood-Out ist der Wiedereintritt in die selbe Fraktion unmöglich.
§ 1.2.1 Sollte ein Mitglied einer Fraktion ein Blood-Out wollen, aber die Fraktion ist nicht aktiv, wird dies dem Support mitgeteilt. Dieser kann nach 7 Tagen einer anderen Fraktion beitreten.
§ 1.3 Mit Ausstieg aus einer illegalen Fraktion/ Staatsfraktion, beginnt eine Sperrfrist von 7 Tagen, in der ein Charakter keiner neuen illegalen Fraktion/ Staatsfraktion beitreten darf, dies trifft auch bei freiwilliger oder unfreiwilliger Auflösung zu. Die Person darf nicht wieder in der illegalen Fraktion aufgenommen werden.
§ 1.4 Handelt eine Fraktion als solche, so müssen die Mitglieder als Einheit erkennbar sein.
§ 1.5 Die Drittparteien-Regel findet keine Anwendung, sofern
a) die angreifende Partei alleine gegen eine oder mehrere andere Parteien auf einem Grundbesitz einer angegriffenen Partei agiert. In diesem Fall ist es einer Drittpartei gestattet, sich zu verteidigen. ODER
b) ein durch die Projektleitung genehmigtes Bündnis zwischen einer Partei und einer zur Hilfe gerufenen Partei besteht.
§ 1.6 Auf dem eigenen Grundbesitz darf ohne Schussankündigung geschossen werden.
§ 1.7 Die Zugehörigkeit zu einer offiziellen Fraktion beginnt erst mit Einstellung durch das Fraktions Oberhaupt.
§ 1.8 Zwischen zwei Angriffen auf ein Fraktionsanwesen müssen mindestens sechs Stunden liegen. Diese Regel entfällt, sofern die anzugreifende Fraktion ein Mitglied der angreifenden Fraktion gegen dessen Willen festhält.
§ 1.9 Schutzgeldforderungen können in Form von Geld oder Sachleistungen gestellt werden, müssen jedoch realistisch und angemessen sein.
§ 1.10 Eine illegale Fraktion muss seine Drogenroute aktiv bewirtschaften oder kontrollieren.
§ 1.11 Kämpfe um Routen erfolgen ausschließlich auf Routen oder Straßenkämpfen.
§ 1.12 Eine Fraktion darf nur eine Route besitzen und kontrollieren.
§ 1.13 Eine Fraktion die bereits eine Route beansprucht hat, hat nicht das Recht außerhalb eines Kriegsvertrags oder einem Routen abkommen eine andere Route die Beansprucht ist, zu Raiden und oder zu betreten. Die Punkte dazwischen sind von der Regelung nicht betroffen (Sammelpunkt zu Verarbeiter und Verarbeiter zu Verkäufer) außer Kraft gesetzt.
§ 1.14 Jede Spielerin/jeder Spieler darf nur eine Organisation (Fraktion/Unternehmen) führen.
§ 1.15 Bei einer Razzia vom LSPD sind folgende Regeln einzuhalten: Das LSPD darf Fahrzeuge durchsuchen, die auf die jeweiligen Personen zugelassen sind. Bei den Lagern der Fraktion bei der die Razzia gemacht wird werden Waffen, Munition (außer Waffen Shop Munition) und illegale Gegenstände (Handschellen, Klappmesser, Zünder, gefälschte Kennzeichen, BZ Gas, C4 Bombe, Hacker Laptop, Gasmaske, USB Hacking, Thermit, Dietrich) zu 50% abgenommen. Schwarzgeld, illegale Drogen und Gegenstände dürfen nur 50% abgenommen werden. Das Privat Vermögen und Tresor sind unantastbar. Bei einer Razzia ist ein Teamler zu gegen der auf die Lager zugreifen wird. An diese Regel hat sich das LSPD zu 100% zu halten.
§ 1.16 Soll eine Fraktions- oder Firmenleitung übergeben werden, ist dies vorab per Ticket anzukündigen und erst nach Zusage durch die Spielleitung zulässig.
§ 1.17 Hallo liebe Fraktionen.
Wir möchten Euch darum bitten das Ihr in FiveM euch so ändert: " [Fraktions Kürzel] Spielername "
Das macht es uns einfacher bei einem Kampf euch auseinander zu halten
Anleitung:
1) Öffne FiveM
2) Öffne dein Account
3) Ersetze deinen Namen durch: " [Fraktions Kürzel] Spielername "
In den Klammern kein Leerzeichen und nach der Klammer Leerzeichen und Spielernamen
§ 1.18 Wenn eine RP Situation in Gange ist, ist es nicht erlaubt, dass die "dazu gejointen" sich dieser Situation anschließen. Als Beispiel: Fraktion A hat Fight gegen PD und von Fraktion A sind 1, 2 und 3 online. 4, 5, und 6 kommen online und dürfen sich dem Fight nicht anschließen. Bei Bruch dieser Regelung, gibt es eine Verwarnung oder eine Fraktionsverwarnung.
§ 1.19 Auf illegale Routen darf ohne Vorwarnung geschossen werden, dort gilt dann die Macht des stärkeren.
§ 1.20 Das Leeren von Fraktion Lagern, Waffenlager o.ä. sind verboten, bei Bruch dieser Regelung ist mit einer Verwarnung zu rechnen.
§ 1.21 Regelung ab wann der 12er einer Frak gestürzt werden darf
- Zugehörigkeit muss min. 1 Woche sein
- 50% der Frak müssen hinter dem "Ersatz" stehen
-"Ersatz" muss zugriff auf Bossmenü haben
§ 1.22 Im Falle dass, eine Fraktion den Handel von Waffen und ähnlichem betreibt, ist diese dazu verpflichtet, den Handel zu vollziehen, der Verkauf ist unabhängig von RP-Strängen, dies gilt für Waffen die nicht aus einer Route oder einem Shop bekommen kann.
Die Preise der erwerbbaren sind staatlich vorgegeben.
§1.23 Sollte ein Fahrzeug nicht vollständig Abgebrannt, im Wasser versenkt, durch andere Gründe nicht von Werkstätten bergbar sein oder Teil einer aktiven RP Situation sein, ist dieses nicht durch den "Abschlepphof" zu holen.
§ 2.1 Ein Kriegsvertrag darf nur geschlossen werden, wenn
a) ein RP-Hintergrund dies zulässt UND
b) er logisch begründet werden kann UND
c) die Parteien jeweils mindestens vier Mitglieder haben.
§ 2.2 Kriegsverträge können nicht mit staatlichen Fraktionen geschlossen werden.
§ 2.3 Kriegsverträge können nicht mit inoffiziellen Fraktionen geschlossen werden.
§ 2.4 Während eines laufenden Krieges müssen die Fraktionsmitglieder so gekleidet sein, dass sie Ihrer Gruppierung eindeutig zugeordnet werden können. Die Fahrzeuge in denen sich Fraktionsmitglieder während eines Krieges bewegen, müssen der Fraktion Garage entnommen werden.
§ 2.5 Während eines Krieges dürfen Kriegsparteien keine neuen Mitglieder aufnehmen.
§ 3.1 Ein Bündnis zwischen zwei Fraktionen bedarf eines triftigen RP-Hintergrundes, muss der Spielleitung gemeldet und durch selbige genehmigt werden.
§ 3.2 Ein Bündnisantrag darf nur alle 48 Stunden beantragt werden!
§ 3.3 Eine Fraktion darf maximal einen Bündnispartner haben.
§ 3.4 Staatsfraktionen agieren alle im Auftrag einer Regierung und somit als Einheit. Staatsfraktionen können daher frei miteinander kooperieren.
§ 4.1 Das Ausrauben der Waffenkammer, Asservatenkammer und die Weitergabe von Staatsfraktionen, Equipment an andere Gruppierungen oder Spieler kann mit Ausschluss von der Community geahndet werden!
§ 4.2 Die Höchststrafe, die eine waffentragende Staatsfraktion eigenmächtig verhängen darf, beträgt 180 Haft Einheiten (3 Stunden ) und 500.000$.
Selbiges gilt auch für das DOJ.
§ 4.3 Das Benutzen von Dienstwaffen ist außerhalb des Dienstes untersagt! Dienstwaffen und im Dienst konfiszierte Waffen müssen zum Dienstschluss in der Waffenkammer der Dienststelle verwahrt werden. Zuwiderhandlung kann zum permanenten Spielausschluss führen.
§ 4.4 Zwischen zwei Razzien bei derselben Fraktion müssen mindestens 48 Stunden vergehen. Zur Rechtfertigung der Durchführung einer Razzia bedarf es schwerwiegender Vergehen mehrerer Mitglieder, wie beispielsweise mehrerer Überfälle auf Läden, die der Gruppierung zugeschrieben werden können oder mehrere Festnahmen von Fraktionsmitgliedern wegen Verstößen gegen geltendes Recht insb. wenn festgesetzte Personen vermehrt Langwaffen besitzen.
§ 4.5 Polizisten haben das Recht, körperlichen Zwang anzuwenden, wenn das Grundrecht auf Schutz eines befriedeten Wohn- oder Gewerbe Bereiches verletzt wird.
§ 4.6 Den Staatlichen Behörden ist die Ausnutzungen des Martinshorns und Blaulich untersagt, Sollte dies mehrfach auffallen , wird dies mit einer Verwarnung geahndet .
§ 4.7 Das Paycheck-Farmen ist untersagt ,sollte dies Auffallen ,wird das Bankkonto gepfändet und wird der Staatlichen Behörde angerechnet einschließlich dem Ausschluss aus den Staatlichen Behörden.
§ 4.8 Das Kontrollieren der Routen ist den Staatlichen Fraktionen, die gegen Crime Fraktionen agieren, 4 mal pro Wende gestattet.
§ 4.9 Korruption ist nur noch in Form der Weitergabe von Informationen erlaubt, das einbehalten von Ressourcen wie bspw. Waffen, Drogen, Drogen, Bestandteile o.ä. ist nicht erlaubt.
§ 5.1 Medizinisches Personal ist grundsätzlich unantastbar und darf nicht verletzt werden.
§ 5.2 Begibt sich medizinisches Personal in einen Gefahrenbereich, in dem eine RP-Situation vollzogen wird, so muss es darauf hingewiesen und zum Verlassen des Ortes aufgefordert werden. Die Androhung von Gewalt ist hierbei nicht verboten. Handelt es hierbei entgeges Grundsatzes, das eigene Leben als höchstes Gut zu schützen, findet § 6.1 keine Anwendung.
§ 5.3 Medizinisches Personal darf im Dienst einen Tazer zur Eigensicherung mit sich führen.
§ 5.4 Medizinisches Personal ist in Bezug auf medizinische Inhalte absolut weisungsbefugt. Spieler haben die Diagnose zu akzeptieren und entsprechend mit ihrem Charakter zu handeln.
§ 5.5 Medizinisches Einsatzpersonal muss Dispatches in Einsatzfahrzeugen anfahren.
§ 5.6 Medizinisches Personal darf nicht korrupt handeln, sofern durch die Handlung Lebensgefahr für Dritte ausgeht.
§ 5.7 Medizinisches Personal darf niemanden mutwillig verletzen.
§ 5.8 Medizinisches Personal darf während eines aktiven Schussgefechtes nicht agieren.
In der Regel ist die Freigabe eines Kampfgebietes durch eine waffentragende Staatsfraktion abzuwarten. Ansonsten kann nach einminütiger Schusspause das Areal betreten werden. Sofern ein erneuter Schusswechsel beginnt, sind Behandlungen zu unterbrechen und das Gebiet ist zu verlassen.
§ 5.9 Wenn in der Business App das MD als Online angezeigt wird, wird erst beim MD angerufen, bevor eine bewusstlose Person weggetragen wird. (Das MD fährt viel zu oft Dispatches an wo dann keine Person mehr liegt)
§ 5.10 Wenn man nach einer schießerei das MD die Behandlung beginnt, ist das Ausbluten Verboten, sollte sich jemand während der Behandlung vom MD ausbluten lassen, wird dieses mit einer Verwarnung geahndet (RP-Flucht)
§ 6.1 Einer Gang ist es nicht gestattet, mit einer Mafia zu agieren.
§ 7.1 Mitglieder einer Mafia oder eines Kartells sollten stets elegant gekleidet sein.
§ 7.2 Mafien und Kartellen ist es nicht gestattet, mit Gangs zu agieren.
Ein Unternehmen muss dauerhaft aus mindestens 3 aktiven Mitgliedern bestehen.
Aktiv bedeutet eine regelmäßige Teilnahme am RP (keine reine Kurz-Anwesenheit, z. B. nur 1–2 kurze Sessions im Monat) Diese Mitglieder müssen auch aktiv am Joballtag beteiligt sein (Heißt keine Platzhalter Mitarbeiter um ein Unternehmen am Leben zu halten) Ausnahmeregelung: In besonderen Fällen kann das Team ein Unternehmen auch mit weniger als der vorgeschriebenen Mindestanzahl an aktiven Mitgliedern zulassen, sofern das Konzept des Unternehmens dies nachvollziehbar rechtfertigt. Das Team behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Ausnahme jederzeit zu widerrufen, sollte sich zeigen, dass die reduzierte Mitarbeiteranzahl den Betrieb oder die Qualität des Roleplays nicht ausreichend gewährleistet. In diesem Fall ist die reguläre Mindestanzahl an aktiven Mitgliedern wieder einzuhalten.
Ist die Geschäftsführung eines Unternehmens länger als 30 Tage ohne nachvollziehbaren Grund inaktiv, wird das Unternehmen durch die Fraktionsverwaltung überprüft und ggf. neu vergeben oder aufgelöst.
„Keine Lust auf RP“ oder „RP-Pause“ zählt nicht
Eine Weitergabe eines Unternehmens ist nur möglich, wenn festgelegte Kriterien erfüllt sind.
Nachfolger war bereits Mitglied im Unternehmen Mindestdauer im Unternehmen von 2 Wochen Zustimmung der Fraktionsverwaltung Unternehmen würde nach Weitergabe weiterhin alle Anforderungen erfüllen
Unternehmen müssen regelmäßig aktiv am RP teilnehmen. Inaktive Unternehmen können nach Prüfung durch die Fraktionsverwaltung aufgelöst werden.
Wichtige Änderungen (Leitung, Struktur, Übergabe) müssen zeitnah dokumentiert und der Fraktionsverwaltung gemeldet werden.